ALLGEMEINE SERVICEBEDINGUNGEN (ASB)
ARTIKEL 1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Servicebedingungen (nachfolgend auch „ASB“) der Bucherer AG (nachfolgend „Bucherer“) gelten für alle durch Bucherer oder durch von Bucherer beigezogene Drittpersonen ausgeführten Serviceleistungen an Waren, die zu diesem Zweck Bucherer abgegeben oder eingesandt wurden.
1.2. Die ASB gelten jeweils in der im Zeitpunkt der Serviceleistungen aktuellen Fassung. Diese ASB können auch hier abgerufen werden.
1.3 Von Angaben, welche Bucherer im Zusammenhang mit Serviceleistungen und der Erstellung von Kostenvoranschlägen zu Markennamen und Qualifikation von Materialien macht, kann weder die Echtheit der Waren noch deren Beschaffenheit abgeleitet werden.
ARTIKEL 2 ABGABE DER WARE
2.1 Es ist sowohl die physische Übergabe in einem Bucherer Verkaufsgeschäft als auch die Zusendung der Ware via Postversand an ein solches möglich.
2.2 Nach Abgabe der Ware in einem Bucherer-Verkaufsgeschäft erhält der Kunde eine Abholkarte, die den Empfang der Ware bestätigt. Diese Abholkarte gilt als Legitimationspapier und ist bei Abholung vorzuweisen. Im Fall der Übersendung erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung an den von ihm angegebenen Kontakt. Bucherer behält sich das Recht vor, Ware, welche aus dem Ausland zugeschickt, jedoch zollrechtlich nicht korrekt ins Land eingeführt worden ist, nicht entgegen zu nehmen.
ARTIKEL 3 AUFTRAGSBUDGET & SCHRIFTLICHER KOSTENVORANSCHLAG
3.1 Sofern es Bucherer möglich ist, die erforderliche Serviceleistung und deren Preis bei Abgabe der Ware sofort zu ermitteln, wird das Auftragsbudget (Preisobergrenze) direkt mit dem Kunden vereinbart und auf der Abholkarte festgehalten. Trotz aller Sorgfalt bei Annahme der Ware durch Bucherer kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Mängel oder erforderliche Arbeiten nicht festgestellt werden, bevor die Ware von Bucherer eingehend untersucht wurde. Daher besteht die Möglichkeit, dass die Kosten für die Serviceleistung höher ausfallen, als im Auftragsbudget eingeschätzt. In diesem Falle wird Bucherer dem Kunden einen Kostenvoranschlag im Sinne von Artikel 3.4 zukommen lassen.
3.2 Sofern es Bucherer nicht möglich ist, den Preis der Serviceleistung bei Abgabe der Ware durch den Kunden gemäss Artikel 3.1 zu ermitteln oder falls die Ware per Post an Bucherer gesandt wurde, stellt Bucherer dem Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu.
3.3 Der Kostenvoranschlag ist nach Ausstellungsdatum für 2 Monate gültig. Kostenvoranschläge können auch per E-Mail versandt werden. Der Kunde erteilt Bucherer den definitiven Auftrag, indem er den Kostenvoranschlag unterzeichnet und an Bucherer zurückschickt oder in einem Verkaufsgeschäft abgibt. Abgelehnte Kostenvoranschläge sind grundsätzlich kostenpflichtig. Der Kunde wird auf die zu erwartende Gebühr jeweils vor Einholung des Kostenvoranschlags hingewiesen.
3.4 Stellt Bucherer während der Erbringung der Serviceleistungen fest, dass eine Berichtigung des Kostenvoranschlages notwendig wird, bzw. zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden müssen, die nicht im ursprünglichen schriftlichen Kostenvoranschlag aufgeführt sind, unterbreitet Bucherer dem Kunden umgehend einen zusätzlichen Kostenvorschlag. Für diesen gelten dieselben Bestimmungen wie für den ersten Kostenvoranschlag mit Ausnahme der Regelung in Ziffer 3.3 Satz 2. Bis zur schriftlichen Genehmigung des zusätzlichen oder aktualisierten Kostenvoranschlags durch den Kunden werden die Servicearbeiten unterbrochen. Bucherer informiert den Kunden darüber hinaus, wenn vorgesehene Servicearbeiten aus Gründen, die nicht Bucherer zuzuordnen sind, nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden können. Bei Ablehnung des neuen Kostenvoranschlags oder für den Fall, dass die vorgesehenen Servicearbeiten nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden können, wird die Serviceleistung abgebrochen und es werden lediglich die Kosten für bereits geleistete Serviceleistungen in Rechnung gestellt (ohne Zusatzkosten für den aktualisierten schriftlichen Kostenvoranschlag). Im gesetzlich zulässigen Rahmen wird in diesem Fall jegliche Gewährleistung sowie Garantie für ausgeführte Serviceleistungen ausgeschlossen.
ARTIKEL 4 NICHTANNAHME/ABLEHNUNG KOSTENVORANSCHLAG
Nach Ablauf der Gültigkeit des Kostenvoranschlags wird die Ware dem Kunden nach Begleichung der Kosten für die Erstellung des schriftlichen Kostenvoranschlags gemäss Artikel 3 ausgehändigt oder zurückgesendet. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, so kann Bucherer nach Artikel 10 verfahren.
ARTIKEL 5 BEARBEITUNGS-/REPARATURFRIST
Bei der im Kostenvoranschlag angegebenen Liefer- bzw. Reparaturfrist handelt es sich um eine unverbindliche Zeitangabe, die sich insbesondere bei notwendigen zusätzlichen Arbeiten oder später erteilten Erweiterungsaufträgen entsprechend verlängert. Wird der Kostenvoranschlag nicht innerhalb von 5 Tagen nach dessen Ausstellung durch den Kunden genehmigt, kann dem Kunden eine neue Reparaturfrist mitgeteilt werden. Diese neue Reparaturfrist berücksichtigt die aktuelle Arbeitsauslastung und kann über die anfänglich im Kostenvoranschlag angegebenen Lieferfrist hinausgehen. Das Gleiche gilt bei Verzögerung infolge höherer Gewalt oder schwerwiegender, unverschuldeter und unvorhergesehener Betriebsstörungen, wie etwa rechtmässige Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Ausbleiben von Arbeitskräften oder von Zulieferungen. Bucherer wird den Kunden informieren, falls von dieser unverbindlichen Bearbeitungs-/Reparaturfrist abgewichen wird. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage seit Ablauf des Fälligkeitstermins, hat Bucherer das Recht, innerhalb der folgenden 14 Tage von dem Vertrag zurückzutreten.
ARTIKEL 6 VERWENDETE BESTANDTEILE
Bei Uhren werden abgenutzte Bestandteile im Rahmen der Serviceleistung durch neue Teile ersetzt. Im Preis der Serviceleistung inbegriffen sind Bestandteile, die im Rahmen der Serviceleistung ersetzt werden, sofern der Ersatz dieser Bestandteile in Verbindung mit der Serviceleistung üblich und zu erwarten ist. Die Rechnungsstellung berücksichtigt den Rücknahmewert der ersetzten Bestandteile, insbesondere bei edlen Materialien (z.B. Gold oder Platin). Ausgewechselte Bestandteile werden während dem Reparaturprozess fachgerecht entsorgt und in der Regel nur auf ausdrückliche Aufforderung des Kunden, vor der Auftragserteilung, zurückgegeben, wobei sich Bucherer in diesem Fall vorbehält, den Preis für die ersetzten Bestandteile entsprechend zu erhöhen. Von einer Rückgabe an den Kunden ausgenommen sind diejenigen zu ersetzenden Bestandteile, bei denen Bucherer von seinem Lieferanten ein entsprechendes Ersatzteil nur im Austausch mit dem ersetzten Bestandteil erhält. In diesem Fall gehen die ersetzten Bestandteile stets ins Eigentum von Bucherer, respektive des Herstellers/Lieferanten über.
ARTIKEL 7 RÜCKGABE DER WARE
7.1 Bucherer teilt dem Kunden den Abschluss der Serviceleistung mit. Wurde die Ware physisch in einem Verkaufsgeschäft abgegeben, wird diese gegen Vorlage des Abholscheins in einem Verkaufsgeschäft von Bucherer in der Schweiz ausgehändigt, je nach Bedarf des Kunden wird die Ware in ein anderes Verkaufsgeschäft zum Zwecke der Abholung verschoben. Sollte der Abholschein nicht vorgelegt werden können, erfolgt die Rückgabe ausschliesslich nach Vorlegung eines gültigen Ausweisdokuments zwecks Identifizierung. Bucherer kann bei Vorlage des Abholscheins die Ware auch einem Dritten aushändigen, behält sich aber die Feststellung der Berechtigung in jedem Fall vor. Auf schriftliche Anfrage des Kunden kann die Ware gegen Entrichtung einer Versandgebühr auch unter Verwendung einer sicheren Versandart innerhalb angemessener Frist an die Adresse geschickt werden, die der Kunde bei Abgabe angegeben hat (nur innerhalb der Schweiz). Adressänderungen des Kunden nach Abgabe der Ware werden nur nach formeller Identifizierung des Kunden anerkannt. Wurde die Ware Bucherer aus dem Ausland zugesandt, ist keine Abholung vor Ort möglich. Die Ware wird mit einer sicheren Versandart innerhalb angemessener Frist an die Adresse geschickt, die der Kunde bei der Zusendung angegeben hat. Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Bei Versand der Ware an den Kunden gemäss diesem Artikel 7, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Lieferung durch Bucherer an ein sorgfältig ausgewähltes Frachtunternehmen übergeben wird. Bucherer lehnt jegliche Haftung für die Beschädigung und/oder den Verlust der Ware aufgrund eines Fehlers in der vom Kunden angegebenen Adresse ab.
7.2 Bucherer übernimmt keinerlei zollrechtliche, umsatzsteuerrechtliche oder sonstige rechtliche Pflichten des Kunden und haftet nicht für die Folgen aus etwaigen Rechtsverstössen des Kunden. Der Kunde hält Bucherer und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverstösse im Zusammenhang mit der Zusendung von Ware durch den Kunden an Bucherer bzw. der Rückgabe von Waren von Bucherer an den Kunden im Sinne dieses Artikels 7 von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter schadlos. Der Kunde verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten (inkl. Anwaltskosten), die Bucherer durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen.
ARTIKEL 8 ABNAHME
Die Abnahme erfolgt mit der rügelosen Übernahme der bearbeiteten Ware durch den Kunden. Der Kunde hat die Ware nach Übernahme, respektive Erhalt zu kontrollieren und eventuelle, offensichtliche, resp. sofort erkennbare Mängel Bucherer unverzüglich, das heisst innert 7 Tagen, schriftlich oder mündlich vor Ort, mitzuteilen. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Die Rechte bei Mängeln sind in Artikel 12 und Artikel 13 detailliert und abschliessend geregelt. Wird die Ware nach erfolgter Abholaufforderung nicht innerhalb von sechs Monaten abgeholt, greift Artikel 11.
ARTIKEL 9 PREIS DER SERVICELEISTUNG, RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG
Der Preis für die Serviceleistung versteht sich inklusive Mehrwertsteuer und – falls im Kostenvoranschlag enthalten – Kosten für Verpackung, Transport und/oder Versicherung. Der Preis für die Serviceleistung ist spätestens bei der Rückgabe der Ware zu bezahlen. Bucherer behält sich das Recht vor, basierend auf dem Kostenvoranschlag einen angemessenen Teilbetrag oder auch den gesamten Betrag als Vorauszahlung zu verlangen.
ARTIKEL 10 RETENTIONSRECHT UND SELBSTEINTRITT
Bucherer steht für Forderungen aus dem Auftrag ein Retentionsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht an der zur Serviceleistung abgegebenen Ware zu. Der Kunde räumt Bucherer hiermit das Recht zum Selbsteintritt sowie das Recht zum Privatverkauf bzw. der Privatverwertung ein.
ARTIKEL 11 AUFBEWAHRUNG UND EIGENTUMSAUFGABE BEI NICHT-ABHOLUNG
Wird die Ware nicht innerhalb von sechs Monaten nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt, kontaktiert Bucherer den Kunden während fünf Jahren regelmässig und fordert diesen auf, die Ware abzuholen. Erfolgt die Abholung der Ware nicht innerhalb dieser 5-Jahresfrist, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für Beschädigung oder Untergang der Ware. Reagiert der Kunde nicht spätestens auf die letzte Kontaktaufnahme innerhalb eines weiteren Monats, verzichtet der Kunde hiermit im Sinne einer bedingten Verfügung auf das Eigentum an der Ware und dieses geht im betreffenden Zeitpunkt automatisch und ohne weitere Handlungen seitens des Kunden oder Bucherer auf Bucherer über. Vorbehalten bzw. zusätzlich zu den Regelungen in diesem Artikel 11 bleibt Bucherer die Verwertung der Ware im Sinne von Artikel 10.
ARTIKEL 12 GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE
12.1 Bucherer garantiert bei Gesamtrevisionen und Restaurationen an Uhren als eigenständige Garantieerklärung ein einwandfreies Funktionieren gemäss Herstellertoleranzen ab Servicedatum für die Dauer von zwei Jahren. Der Kunde erhält dazu bei Entgegennahme der Uhr eine entsprechende Garantiekarte.
Durch die nachfolgenden Buchstaben auf der Garantiekarte können gewisse Eigenschaften aus altersbedingten Gründen von der Garantie ausgeschlossen werden:
W: die Wasserdichtigkeit ist nicht mehr garantiert
P: die ursprünglichen Gangtoleranzen in Bezug auf die Präzision können nicht mehr erreicht werden
B: Durch die Abnutzung von Bestandteilen im Armband besteht ein erhöhtes Verlustrisiko der Uhr.
12.2 Von dieser Garantie ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
- aufgrund ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung der Ware (Schlag, Stoss, Zertrümmerung usw.), Fremdeingriffen, versäumter Wartung, soweit diese seitens des Herstellers empfohlen wurde (insb. Dichtigkeitskontrollen), fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder durch Verwendung von anderen als die von Bucherer empfohlenen Komponenten
- durch Verlust, Diebstahl oder Feuer;
- durch absichtliche Schädigung, durch Fehlmanipulation, Fahrlässigkeit oder Unfall und/oder unsachgemässer Nachbesserung oder Änderung der Ware durch den Kunden oder Dritte.
Von der Garantie ausgeschlossen sind sodann Mängel und Schäden infolge üblicher Abnutzung und Alterung sowie auch Ware mit entfernter Seriennummer.
12.3 Sofern die Wasserdichtigkeit einer Uhr im Zeitpunkt der Rückgabe nicht gewährleistet ist, wird dies dem Kunden ausdrücklich mitgeteilt. Die Wasserdichtigkeit ist in dieser Konstellation von der Garantie gemäss Artikel 12.1 ausgeschlossen. Wasserdichtigkeit ist generell keine bleibende Eigenschaft, welche Bucherer garantieren kann, da die eingebauten Dichtelemente in ihrer Funktion und im täglichen Gebrauch nachlassen können. Eine regelmässige Kontrolle der Wasserdichtigkeit nach Empfehlung des Herstellers wird dem Kunden daher dringend empfohlen.
12.4 Zur Behebung garantiepflichtiger und/oder gewährleistungspflichtiger Mängel gewährt der Kunde Bucherer eine angemessene Nachbesserungsfrist. Die Art und Weise der Behebung von garantie- und gewährleistungspflichtigen Mängeln kann von Bucherer entschieden werden, ausserdem gelten die Regeln in Artikel 13.2 ff. analog.
ARTIKEL 13 HAFTUNG VON BUCHERER
13.1 Bucherer haftet nicht für während der Serviceleistung leicht fahrlässig entstandene Schäden am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Objekt selbst entstanden sind.
13.2 Trotz aller Sorgfalt, die Bucherer bei der Bearbeitung der vom Kunden anvertrauten Ware anwendet, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ware oder gewisse Bestandteile während der Erbringung der Serviceleistung beschädigt werden. Bucherer hat in solchen Konstellationen in jedem Fall das Recht, die Schäden und Mängel kostenlos zu beheben. Für den Fall, dass Bucherer Bestandteile nicht zu seinen Lasten ersetzen oder auf eigene Kosten reparieren kann, ist zu unterscheiden, inwiefern der Schaden den Wert und die Tauglichkeit der Ware beeinträchtigt. Bei einem Schaden, der den Wert der Ware vermindert, diese aber nicht unbrauchbar macht (z.B. Kratzer auf dem Zifferblatt), erklärt sich Bucherer bereit, den Minderwert der Ware finanziell zu entschädigen. Wird die Ware durch den Schaden unbrauchbar oder liegt gar ein vollständiger Verlust vor, erklärt sich Bucherer bereit, den Kunden nach den folgenden Regeln zu entschädigen:
13.3 Modell (Referenz) aus einer noch erhältlichen Kollektion: Ersatz der beschädigten Uhr durch eine neue Uhr des gleichen Modells oder, bei limitierten Auflagen, Ersatz durch eine ähnliche Uhr identischen Werts (als Basis gilt die unverbindliche Preisempfehlung gemäss Hersteller im Zeitpunkt der Herausgabe der Uhr auf den Markt) oder, im alleinigen Ermessen von Bucherer, Gewährung einer finanziellen Entschädigung, beruhend auf dem Verkehrswert der Uhr.
Modell (Referenz), welches nicht mehr erhältlich ist: Ersatz durch eine ähnliche Uhr identischen Werts (als Basis gilt die unverbindliche Preisempfehlung gemäss Hersteller im Zeitpunkt der Herausgabe der Uhr auf den Markt, wobei Preisanpassungen aufgrund der Teuerung und der veränderten Materialpreise berücksichtigt werden). Im alleinigen Ermessen von Bucherer kann auch eine finanzielle Entschädigung gemäss der in diesem Abschnitt erwähnten Wertberechnung erfolgen.
ARTIKEL 14 FÄLSCHUNGEN UND GESTOHLENE WARE
14.1 Stellt sich bei der Untersuchung der Ware im Zusammenhang mit der Erstellung des Kostenvoranschlags heraus, dass sämtliche Teile oder gewisse Bestandteile der Ware gefälscht sind (Ganz- oder Teilfälschung), wird an der betroffenen Ware keine Serviceleistung vorgenommen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Hinblick auf Ware, welche zur Bearbeitung an den Hersteller gesandt wird, dieser unter Einhaltung des geltenden Rechts vor der Rückgabe der Ware gefälschte Teile entfernen, respektive sämtliche markenrechtliche Zeichen oder Erkennungsmerkmale unkenntlich machen kann. Bucherer kann im Übrigen nicht ausschliessen, dass ein Hersteller im Falle einer Fälschung eine Meldung an eine Behörde macht.
14.2 Stellt sich heraus, dass eine zur Bearbeitung abgegebene Ware als gestohlen gemeldet wurde oder in sonstiger Weise unrechtmässig erworben wurde, behält sich Bucherer oder der von Bucherer beauftragte Dritte das Recht vor, dies den entsprechenden Behörden zu melden und die Ware zur Ermittlung des rechtmässigen Besitzers an die Behörden zu übergeben.
14.3 Nachdem Bucherer eine im vorliegenden Artikel beschriebene Fälschung dem Lieferanten oder den Behörden übergeben hat, besteht keine Verantwortung mehr für die Ware und Bucherer ist dem Kunden gegenüber nicht weiter zur Auskunft verpflichtet.
ARTIKEL 15 ANWENDBARES RECHT
Für alle abgeschlossenen Verträge, einschliesslich dieser Allgemeinen Servicebedingungen gilt das materielle Recht der Schweiz unter Ausschluss des Kollisionsrechts und der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).
ARTIKEL 16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
16.1 Diese ASB liegen in verschiedenen Sprachen (de/en/fr) vor. Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Versionen gilt ausschliesslich die deutsche Version.
16.2 Bucherer behält sich vor, diese ASB jederzeit zu ändern.
16.3 Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Servicebedingungen unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung soll eine zulässige und wirksame Regelung treten, deren Wirkung der ursprünglichen Absicht und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleich ist zu verfahren, wenn sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
16.5 Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Regelungen der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit unberührt.
Version: Januar 2020